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19. Kapitel.
Die Armenfürsorge.

1. Das Almosen (der » Armenkasten«). Das einzige »pium corpus", welches der Gemeinde nach Einziehung der Pfründen verblieben war, war das »Almosen«. Zum erstenmal finden wir es genannt im J. 1527, dann wieder 1567, in welchem Jahr das Almosen sein Sechstel des großen Zehnten an die G.V. abgibt (gegen jährlich 20 Pfd. hl. von dieser), wogegen letztere fortan die Besoldung der Schuldiener allein auf sich nimmt.

Die Kapitalien des Almosens waren überwiegend Stiftungen. Nennen wir zuerst das »Brotalmosen« für hausarme, bürgerliche Leute, im J. 1802: 2302 fl. in zusammen 75 Posten. Stifter waren z. B. (16. Jahrh.) Markgraf Philipp 1529 (s. S. 19), Joh. Zehender, Alm.- Pfleger 1571–85, Balth. Semmler, B.M. z. B. 1574, Hans Natterer, Wirt, um 1580, jg. Joh. Zehender von hier, Meßpriester zu Linz, um 1600, Praxedis Hirschmännin, vor 1602, Balth. und Kasp. Preiß, um 1600. Im 17. Jahrh.: Marg. Röser, um 1625, Konr. Imlen mit Frau, um 1620, Amalie, geb. Reitzenstein, Albr. Späthen von Höpfigheim Hausfrau, Anna Mar. von R., 1659, Ottilie Hägelin, B.M.'s Ehefrau, Kathar. Imlen, Denkendorf'schen Kellers Ehefrau, Ursula Eisenkrämer, Christmann Pantrion, Hans Konr. Widmann, U.Vogt, Melch. Keppler, Georg Kauz, alt Hans Staier, des Konr. Hege(n) Wittib Maria, Georg Baikeisin, Joh. Meurer, B.M., Junker Joachim von Trauschwitz, O.Vogt; Hans Natterer, Wirt, vorher Schultheiß zu Eglosheim, Herzog Ludwigs Spendalmosen, jährlich auf Georgii 15 fl. 44 kr. (»Roggengestift«). – Das Tuchalmosen besitzt 1139 fl. (1802), gegen 30 Stiftungen, z. B. von Aberlin Lempp, B.M. um 1525, Marg. Allgaier, Hans Natterer, Hans Walter Mettmann (um 1570), Mr. Samu. Magirus, Pfarrer hier, Balth. Simler, Anna Genoveva von Reitzenstein, Anna Mar. v. R., Schwester der Anna Genoveva, Philipp Vogels Wittib (um 1630). – Das Salzund Schmalz-Almosen, 233 fl. – Für arme Kindbetterinnen 100fl. (Ge- Ruff, B. M., † 1636). – Zur obrigkeitlichen Verfügung für Arme zusammen 14 372 fl. (18. Jahrh.). – Zu Kirchenornaten 64 fl. 7 kr. (18. Iahrh.). – Zum » gemeinen Almosen« 10 fl. – Für hausarme Witwen 50 fl.; für solche im Armenhaus 150 fl. – Zu den Glocken 100 fl. von Frau Juliane Sophie von Selchau (S. 53) und von Kronenwirt und B.M. Seiz 200 fl. – Für Studierende der Theologie 500 fl. von Stadtpfarrer Müller (1747-60). – Zur Erziehung oder Ausstattung von Töchtern 1000 fl. von demselben. – Schulstiftungen: Für die Schüler sind 1802 zusammen gegen 1070 fl. vorhanden, darunter 25 fl. für Wecken an der Spätlingsvisitation, 50 fl. zu Prämien an beiden Lateinschulen bei der Frühjahrsvisitation, 56 fl. 50 kr. zu Schulkreuzern am Katharinentag in der kleinen, 150 fl. zum selben Zweck in der großen deutschen Schule bei der Spätlingsvisitation. Stifter sind z. B. Konr. Imlen, Jos. Meurer, Stadtschreiber, Dr. Mockel, Sohn des Pfarrers (1626-35) von hier, Jodokus Pfingsthorn, Provisor (1620-35), Jos. Veigel, B.M., Regim.-Quartiermeister Hosch, Sigm. Heinr. Mutschler, Provisor (1725-59), Christ. Landauer, Sonnenwirt.

Für die Besoldung eines Kollaborators waren vorhanden 830 fl. Stiftungskapital (aus dem J. 1776). – Für Anverwandte. Hier ist vor allem zu nennen das Lukas Eisenkrämer'sche Stift (L. E. war B.M. zu Neuenmark, dann in Nürnberg) vom J. 1596, nämlich für Studierende (in erster Linie seiner Familie) 1000 fl., zwischen Nürnberg und Besigheim alle 4 Jahre abwechselnd; ferner für hausarme Leute 1000 fl., wovon der Zins das eine Jahr in Nürnberg, das andere in Besigheim zu verteilen ist (s. Akten in der St.R.). B.M. Marx Eisenkrämers Wittib stiftete 1619: 210 fl. für hiesige Arme (alle 2 Jahre auf St. Marci Tag).

Die Naturalstiftungen werden alle, ausgenommen das Brotalmosen, längst in Geld ausgeteilt.

Sonstige Einnahmen des Almosens waren einige »unablößige Hellerzinse«, Gültfrüchte aus einem Hof zu Löchgau, Strafen (für »Schwören« d. h. Fluchen u. dgl.), dann hauptsächlich die Opfer. Es fiel in das Almosen zuerst der Ertrag des Klingelbeutels, mit welchem der Mesner während dem Gottesdienste die Runde machte. Um 1730 wurde aber beschlossen, daß der Klingelbeutel schon gleich nachdem der Prediger vor dem Altar verlesen habe, umgehen solle, damit der Mesner noch vor Anfang der Predigt fertig werde und diese auch anhören könne. Der Klingelbeutel ist jedenfalls gemeint, wenn es in den Alm.R. heißt: »An den Sonntagen dieß Jahrs in der Kirchen mit dem Säcklein ersammelt rc.« Das ersammelte Geld kam in das »Trüchlein« in der Kirche, das z. B. am 20. Jan. 1604 im Beisein des Pfarrers und des B.M. eröffnet wurde; es fanden sich darin 17 fl. 5 Batzen. In das Trüchlein kamen auch die Opfer bei Taufen, Kommunionen und Leichen. Vor den Kirchtüren waren »Opferbeckheten« aufgestellt unter Aufsicht von Ratsmännern, welche das Geld an den Geistlichen oder Alm.Pfleger abzuliefern hatten. Es wurde aber geklagt, daß sie oft ganz wegblieben oder wegliefen, besonders nachmittags, daher 1769 geboten wurde, daß am Nachmittag allweg drei Ratsverwandte die Beckheten vor den drei Kirchtüren zu hüten hätten.

Außerdem wurde am Sonntag von verordneten Personen (1647: 1 vom Rat, 2 von der Gemeinde) mit dem Glöcklein von Haus zu Haus gesammelt. Das Geld kam in die »Stadtbüchse«, welche auf dem Rathaus eröffnet wurde. Auch am Christtag und Neujahrstag ging das Glöcklein um.

Ausgaben (1687):für hiesige Arme und fremde Bettler (s.u.!), Besoldungen des Alm.Pflegers (12 Pfd.) und des Bettelvogts (20 1/3 fl.). Der Stadtschreiber erhält für die doppelte Ausstellung der Rechnung 2 Pfd. 10 sch.; Wartgeld der 2 Hebammen (12 fl.), des Medikus zu Marbach wegen monatlicher Besuchung der Kranken (25 fl.). Jeder Schreiner in Stadt und Amt, der zum Meister angenommen wird, zahlt 2 fl., wogegen das Almosen für kranke oder hier verstorbene Schreinersgesellen ein Ergiebiges zu reichen verbunden ist. Das Almosen bestreitet auch Ausgaben für Bücher, Ornate, Geschirr in die Kirche, namentlich aber für die Schule, so einen Beitrag zur Besoldung des Präzeptors (1 Eimer Wein, 1 Scheff. Dinkel), des Provisors (2 Scheff. Roggen) und des Mägdleinschulmeisters Provisors Hochstetter (12 fl.), die Kosten der Schulvisitation und (hälftig) des Maienfests. Wegen Ansingens an den Weihnachtsfeiertagen erhalten Schulmeister und Zinkenist 2 Imi Wein, für das Umsingen am Neujahr die Schüler (1608) 2 fl. – Zur Erhaltung des theologischen Stipendiums in Tübingen haben Stadt und Amt (4/7 : 3/7)) in 4 Quartalen zu reichen 31 fl. (eingeschlossen 1 fl. Porto).

Im 18. Jahrh. wurde das Almosen je länger, je mehr zu solchen Zwecken herangezogen, für welche es eigentlich nicht da war; namentlich wurden ihm gern Beiträge zu den Besoldungen der Schuldiener aufgebürdet.

Der Stadt- und Amtsphysikus Seeger hat 1775 jede Woche auf einen bestimmten Tag hieherzukommen und sich in der Apotheke von den Armen konsultieren zu lassen. Die wirklich Armen hat er franco zu tractiren. Wer ihn außer dem gesetzten Tag fordert, hat zu zahlen in Besigheim 1 fl., in Walheim 1 fl. 20 kr., in Hessigheim 1 fl. 30 kr. Der Physikus hat auch den Hebammen Unterricht zu geben.

Eine »Wehemutter« mußte sein: »Eine herzhafte, in Gottes Wort gegründete Frau, im Zuspruch wohlgefaßt, weil sie es mit Seelen zu tun hat«. Jeder von beiden wird das Hebammenbuch Vollters aus dem Almosen angeschafft (1714). Bei ihrer Annahme wurde eine Hebamme auf ihren »Staat, wie er im roten aydtbüchlin inserirt«, vereidigt; auch mußte sie vor ihrem Dienstantritt das ordentliche Examen beim Spezialis bestehen (1643 und 1654). Im J. 1643 hatte man hier nicht weniger als 3 Wehemütter und 3 geschworene Weiber. Ihre Männer waren Fronens, Wachens und Quartiers befreit.

Die Einnahmen des Almosens betragen Bartholomä 1603/04: 1373 Pfd. 14 sch., die Ausgaben 768 Pfd. 5 sch. 5 hl. Aehnlich günstig oder noch günstiger sind die Rechnungsabschlüsse der folgenden Jahre. – In den Kriegen des 17. Jahrh. aber gingen dem Almosen Tausende von Gulden wegen Uneinbringlichkeit verloren. Nach Mitte des 18. Jahrh. ist der Zustand des Almosens (wie der frommen Stiftungen des Amts überhaupt) »erbärmlich und jämmerlich«, nach dem V.B. vornehmlich durch die Schuld der Stabsbeamten, der Almosenpfleger (schlechte Rechnungsführung, Unehrlichkeit) und der Gemeinde, welche den größten Teil der Kapitalien, in Ermangelung anderer Mittel, für ihre Zwecke in Beschlag genommen hat und jahrzehntelang nicht herausgibt, so daß das Almosen seinen stiftungsgemäßen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Auch sind viele ausständige Kapitalien samt Zinsen durch Nachlässigkeit der Rechner verloren gegangen. Im J. 1773 betragen die Zinsen der ausständigen Kapitalien (die Ausstände rühren meist vom 17. Jahrh. her) mehr als das Dreifache der Kapitalien selbst.

Gegen das Ende des 18. Jahrh. ist aber der Stand wieder ein sehr günstiger; der fundus beträgt 1793: 23 044 fl. 12 kr., darunter Schulstiftungen 1621 fl. 50 kr., besondere Stiftungen 5489 1/2 fl. In der ganzen Diözese ist (1805) der Besigheimer fundus der höchste (22 000 fl.); dann kommt Mundelsheim (19 417), Hessigheim (11 514), Groß-Sachsenheim (6476), Walheim (5486), Löchgau (3897), Groß-Ingersheim (3890 fl.) etc.

 

2. Ortsarmenfürsorge. Die Hausarmen erhielten neben Unterstützungen in natura (Tuch, Salz und Schmalz, Brot) teils »Wochengelder « (z.  B. 1604 erhalten 9 Personen je 15-20 kr.), teils kleine unverzinsliche Darlehen. Kranken Personen wurden die Apothekerkosten gezahlt; kränkliche, alte Leute bezogen wohl auch einen Schoppen Wein täglich, das ganze Jahr hindurch. Bedürftigen jungen Leuten wurde das Lehrgeld, verwaisten Kindern ein Kostgeld bezahlt. – Mittellose Fremde, die hier verstarben, wurden auf Almosens Kosten beerdigt.

Die Aufsicht über das Armenhaus (1687 sind es 2 Häuser, eines bei der alten Ziegelhütte, eines bei der Obervogtei) führte der Bettelvogt, welcher auch auf durchfahrende fremde Bettler aufzupassen hatte.

In Notzeiten reichten aber die ordentlichen Einnahmen für die Bedürfnisse nicht entfernt aus, daher man wohl oder übel den  B. 1709).

So beschließt denn der K.K. (1747), »Blechlen« schlagen zu lassen mit der Aufschrift »Besigheim« und diese an bestimmte Kinder abzugeben. Jede Woche zweimal, am Dienstag und Samstag zwischen 11 und 12 Uhr, versammeln sich die Kinder, die Blechlen um den Hals gehängt, vor der Kirche und werden von dem Bettelvogt in der Stadt herum geführt. Das Betteln ohne Begleitung und außer dieser Zeit wird mit Gefängnis bestraft. Nach K.K.P. 1747 darf von 12 Haushaltungen je eine (2) Person herumgehen. Manche Leute wollen freilich nichts geben als böse Reden, wenn die »privilegierten« Bettler kommen. Sie werden aber bedroht, daß ihnen obrigkeitlich ein Ansatz gemacht oder ihre Namen von der Kanzel verlesen werden sollen. In der folgenden Zeit wurde der Wochenbettel bald abgeschafft, bald wieder eingeführt (z.  B. 1766).

In der im J. 1766 von der Regierung angeordneten »Bettelordnung« war empfohlen, den Armen Arbeitsgelegenheit (Spinnen) zu verschaffen. Diese »Nürtinger« (d. h. in Nürtingen zuerst angewandte) Ordnung hält man aber hier nicht für anwendbar. Es gebe nur wenige, dazu elende und krüppelhafte Arme hier, Arbeitsfähige könnten hier und in der Umgegend, als in Weinorten, jederzeit Arbeit bekommen. Aehnlich K.K.P. 1776 und 1786: Besigheim sei eben ein Weinort; allerdings könnte in der Industrie (Spinnen) noch mehr geschehen. Gut wäre es, wenn die Behörde für Material (Spinnräder) sorgen würde und die Lusttragenden Unterricht bekämen. Durch Prämien für besondere Leistungen in Menge und Güte des Erzeugnisses könnte der Eifer angespornt werden. – Im Juli 1788 ist endlich doch eine Spinnanstalt vorhanden, zu welcher sich aber niemand meldete; die Arbeitslehrerin soll gleichwohl anfangen. Der Bettelvogt soll sich irgendwoher Wolle verschaffen, welche denen, die spinnen wollen, verabfolgt werden soll.

In den Jahren 1814-18 zwang die Not der Zeit wieder, auf außerordentliche Maßregeln zu sinnen, um die bittere Armut wirksam zu bekämpfen.

Im Winter 1815-16 bildete sich eine »freiwillige Armenanstalt« (V.B.), welche nach wenigen Wochen 200 fl. beieinander hatte, zusammengeflossen aus einmaligen Beiträgen, dem Ertrag von »Armenbüchsen« in der Sonne und im Waldhorn, einer Predigt von Dekan Reuß etc.; außerdem wurden an fortlaufenden Beiträgen auf unbestimmte Zeit 36 fl. (monatlich) gezeichnet. Der Zweck war, dem Bettel Einhalt zu tun und den Ortsarmen Arbeits- und Verdienstgelegenheit, zunächst durch Spinnen, zu geben. Arbeitsfähige Arme erhielten grundsätzlich keine Gaben; dagegen wurden sie eingeladen, Flachs abzuholen und zu verarbeiten. Die Gesellschaft wollte den Schaden, welche sie etwa erleiden sollte, als Gewinn betrachten, wenn nur recht viele Hände beschäftigt würden. – Die Anstalt wurde am 1. Nov. 1815 eröffnet.

Im Jahre 1821, als die Not aufgehört hatte, war noch ein Fonds von 481 fl. 50 kr. übrig. Im J. 1819 wurde der Anstalt durch Beschluß des Komitees die Bestimmung einer Industrie- und Armenstiftung gegeben. Sie bestand auch nachher noch fort und besteht heute noch unter dem Namen »Spinnkassenstiftung zu Besigheim«. Die jährlich verfügbaren Zinsen werden verwendet abwechselnd für arme Bürgersöhne zur Erlernung eines Handwerks, zu Holzgaben an Arme im Winter, endlich für die Kleinkinderpflege. Die Stiftung soll, wie es in einer von Apotheker Kerner im J. 1867 verfaßten »Uebersicht über die Entstehung der Spinnkassenstiftung und deren Statuten« heißt, ein »Notpfennig für die Gemeinde Besigheim« sein.

Eine »Industrieanstalt«, welche man im J. 1797 noch nicht für nötig gehalten hatte, ist im J. 1818 vorhanden, gezeitigt durch die Not. Sie wird von 60-70 Strick- und Nähschülerinnen besucht; auch den Winter über wird Unterricht gegeben (täglich 2 Stunden). Zwei tüchtige Lehrerinnen sind für 2 fl. monatlich angestellt. Die Aufsicht führen die Schulvorsteher mit ihren Gattinnen und Töchtern. Sie suchen besonders die Kinder ärmerer Familien beizuziehen. Diesen Winter (1819 bis 20) beteiligten sich bloß gegen 50 Schülerinnen, weil, da fernt der Hanf gut geraten, die Mütter ihr Kinder zu Haus mit Spinnen beschäftigen. Für die Knaben ist noch nichts geschehen, weil man weder allgemein nützliche Lehrgegenstände noch Lehrmeister für sie finden kann.

»Der Ort Hessigheim sieht sich als eine ständige Industrieanstalt an, in der sommers und winters, bei Tag und bei Nacht, jung und alt, männlichen und weiblichen Geschlechts, beschäftiget sind« – daher er nicht erst noch einer Extra-Anstalt bedarf.

Obige Strickschule bestand noch im J. 1854. Beitrag der Stadtpflege 25, der Zentralleitung 30 fl.; 2 Lehrerinnen, eine für Stricken, eine für Nähen. Besuch: im Sommer 40, im Winter 70 Mädchen; die Knaben besuchten den Unterricht im Stricken, Nähen und Korbflechten nicht regelmäßig. Die Schule pflanzte neben dem obligatorischen Arbeitsunterricht der Volksschule und neben der Frauenarbeitsschule ihr allerdings immer mehr verkümmerndes Dasein bis zum J. 1900 fort.

In den 1850er Notjahren mußte wieder ein übriges getan werden. Einmal wurden die Kreise der regelmäßigen Armenfürsorge erweitert, so daß die Stadt dem an ständigem Abmangel leidenden Almosen 1852 und 1853 mit je 700 fl. beispringen mußte; fürs andere wurden Notstandsarbeiten ausgeführt (Straßenbau, Holzhauen und -aufbereiten, Brunnenleitungen), durch welche man 1853 gegen 70 Personen im Taglohn beschäftigte (Gesamtverdienst derselben: 1472 1/2 fl.). – Auch die Privatwohltätigkeit leistete Außerordentliches. »Sie ist hier sehr zu Haus, obwohl die Zahl der Bemittelten nicht groß ist.«

Da der Bettel einheimischer Armer, besonders der Kinderbettel, sehr überhand nahm – bei vielen Familien war der Fruchtvorrat ausgegangen und der von der Gemeinde geschaffene Verdienst war bei den hohen Brotpreisen unzureichend – so ging man im Jahre 1854 zur Austeilung von Brot über. Dies führte dann schließlich zur Errichtung einer Suppenanstalt. Sie erfüllte allerdings, nach Bericht vom Februar 1855, ihren Zweck nicht ganz, wegen der Unzulänglichkeit ihrer Mittel. Bis zum 11. Mai wurden eingenommen 313 fl. 19 kr. (Beiträge von Privaten 132 fl. 7 kr., von der Almosenpflege 50 fl., von verkauften Suppen 31 fl. 12 kr.); ausgegeben wurden 209 fl. 48 kr. Verabreicht wurden unentgeltlich 3560, gegen Entgelt von 2-3 kr.: 850, zusammen 4410 Portionen zu je ca. 2 Schoppen = 8820 Schoppen Suppe.

 

3. Fremde Bettler und Vaganten. Schwieriger und beschwerlicher als die Fürsorge für die Ortsarmen war die Abwehr des fremden Bettlertums, das in früherer Zeit eine noch weit größere Landplage war als heutzutage, auch in verhältnismäßig ruhigen Zeiten. So erhalten nach Alm.R. 1604 f. »fremde durchschweifende Bettler am rechten Tor umb Gotteswillen« 42 Pfd. 15 1/2 sch.; »den fremden vertriebenen Pfarrherrn, Schulmeistern, Schreibern, Studenten, Kindbetterinnen und andern armen Leuten ist diß Jahrs um Gotteswillen gereicht worden: 25 fl. 10 Batzen 2 kr.« (1602/03: 52 Pfd. 17 1/4 sch. bzw. 44 fl. 3 3/4 sch.). Unter den Durchfahrenden sind 1608/09: 268 Soldaten (je 2 kr.), 1609/10: 528 »fürgezogene Soldaten«. Insgesamt werden für solche Leute ausgegeben im letzteren Jahr 104 Pfd. 1 sch. 3 hl. – Kranken wurde aus Stoffel Natterers Herberg ins Armenhaus Brot und Wein, Brühe und Fleisch geliefert. – Auch die Kellerei gab Unterstützungen ab an »vertriebene arme Leute und andere dürftige Personen, auch Feldsieche«, so 1609/10: 1 Eimer 4 Imi 7 Maß (an »Feldsieche« d. h. Aussätzige: 11 Imi 1 Maß).

Auch die B.M.R. führte eine stehende Rubrik: »Umb Gottes willen; vorbei gereisten armen Vertriebenen vom Adel, Pfarrern, studiosis, Schueldienern, Handwerksgesellen, auch kranken pressthaften manns- und weibspersonen ist nach Inhalt rapiats diß Jahr umbhin gereicht worden 5 fl. 21 kr.« (1660). Es ist uns noch das Verzeichnis solcher Personen vom J. 1660/61, sowie das »Rappelbuch« vom J. 1681/82 erhalten. Jenes enthält 82 Posten. Unter den Bedürftigen sind 7 Schuldiener (1 aus »Schleßingen«, 1 von »Hohloh« Hohenlohe), 8 Pfarrer (1 aus Thüringen), dazu noch »ein böser Bub, so sich für einen Pfarr ußgeben«, 6 vom Adel (1 aus Polen, 1 aus Ungarn, 1 wegen der Religion mit Weib und Kind ins Elend vertrieben), 9 Studenten, außerdem 2mal ein »Türckh«, mehrere »Verbrannte« (aus Mömpelgard, von »Unter-Eissen«, aus Koburg, aus Anspach), Bresthafte und »Arbeitselige« (Arbeitsunfähige), 1 Vertriebener aus Oesterreich, 1 »weiß- Grawer«, der wegen der Religion ins Elend gegangen u. s. f. – Im »Rappelbuch« (Rapiat) von 1681/82 sind verzeichnet 5 Präzeptoren (von Langenstein, aus Ungarn, Augsburg, Burgund), 4 Schulmeister (aus Brabant, Ungarn etc.), vertriebene Pfarrerinnen (vom »Musel Strohm«, von Willstetten, vom Hundsrück), 3 Studenten, 10 mit Brandsteuerpatenten (aus Bebenhausen, Lienzingen, Adelshofen, Eppersheim, Neukirch, der Pfalz, dem Stift Speier, aus Brühl a. Rh. im Namen ganzen Fleckens, aus dem Darmstatter Land) 2-3 Pfarrer, darunter Joh. Schmid von Nör(d)lingen, »so blind geworden, verehrt dem Gericht 2 Traktätlein, darbey aber zugleich zu vorhabender Rayß in Dennemarckh um ein viaticum angesucht«, viele von den Franzosen Vertriebene aus dem Elsaß und Umgegend, solche aus Ungarn (von den Türken vertrieben oder gefangen gewesen), Geplünderte, Bresthafte u. s. f.

Erwägen wir, daß nicht verzeichnet sind die, welche nichts erhielten, sowie solche, welche von dem Almosen unterstützt wurden, ferner daß die Jahre 1661 und 1681 nicht in die allerschlimmsten Zeiten fielen, so gewinnen wir einen Begriff von dem Elend, welches damals herrschte. Es mögen unter den oben aufgeführten Leuten ja einzelne Schwindler gewesen sein; die übergroße Mehrzahl waren aber sicher wirklich Notleidende und zwar zu einem großen Teil solche, welche den besseren Ständen angehörten.

Im 18. Jahrh. sind es wesentlich andere Elemente, welche unter den fremden Bettlern vorwiegen. Was für eine Sorte Leute damals das Land unsicher machte, ersehen wir aus dem Reskr. vom 29. Mai 1735: » Zigeuner, Jauner, Deserteure, abgedankte Soldaten, Hausierer und überhaupt Verkäufer von allerhand lumpigen Sachen als Zahnstierern, Zahnpulver, Haarpuder und Schuhschwärze, ferner Bänkelsänger, fahrende Schüler, Leyer-, Sack- und andere Pfeifer, Hackbrettler, Riemenstecher, Glückshäfner, Scholderer, geistliche Leute beiderlei Geschlechts, Eremiten, Pilgrime, Konvertiten, Personen, welche Brandsteuern sammeln oder bei den Türken gefangene Christen loskaufen wollen, Studenten, Pfannenflicker, Musikanten etc. – Eine Verordnung aus dem J. 1743 richtete sich besonders gegen die falschen Kollektanten (Sammler für in der Türkei gefangen gehaltene Christen), ein Reskr. vom März 1772 gegen eben dergleichen Leute, welche sich aus Italien, vorzüglich aus Parma einschlichen mit falschen Zeugnissen und Siegeln. Diese Klasse von Bettlern verschwindet nach und nach und das Hauptkontingent der fahrenden Leute stellen jetzt herrenlose Bediente, abgedankte Soldaten, arbeitsscheue Handwerksburschen, Musikanten, neben den »distinkteren Leuten geistlichen und weltlichen Standes«, von denen hier und in Walheim ein übergroßer Zulauf ist (1776).

Die Mittel, welche die Regierung gegenüber diesem nicht bloß lästigen, sondern auch gefährlichen Gesindel anwandte, waren: Einstecken unter das Militär (z. B. bei Handwerksburschen, welche lieber dem »Fechten«, wie sie es nennen, als ehrlicher Arbeit nachgehen) und Einweisung in das Zucht- und Arbeitshaus, namentlich die letztere Maßregel, mit welcher man in anderen Ländern schon gute Erfahrungen gemacht habe. Mit dem »gottlosen Zigeuner- und Jaunervolk« aber soll ganz kurzer Prozeß gemacht werden. Auch sollen von Zeit zu Zeit General-Streifen und regelmäßige Patrouillen »unter verhoffentlichem Beitritt der österreichischen und der Reichs-Ritterschaft« angestellt werden (1735).

Zwei Jahre darauf erkundigte sich die Regierung mit berechtigter Wißbegierde nach der Wirkung dieser Maßregeln. Es stellte sich heraus, daß wirklich eine Zeit lang alle Straßen- und Land-, auch einheimischen Bettler sich verloren hatten. Dann aber wurde wieder alles wie zuvor. Gründe: die Beamten erwiesen sich gar saumselig, die Gemeinden ebenso; diese letzteren hatten gemeint, es würden ihnen alle ihre Tunichtgute abgenommen werden; auch hatte man geglaubt, die erlassenen Anordnungen gälten nur so lange, als der damals regierende Fürst lebe (!). – In einem Erlaß vom 16. März 1744, welcher die früheren Reskripte (z. B. vom 7. Juli 1656, 11. Okt. 1715, 17. Nov. 1715, vom J. 1735, vom 28. Febr., 23. Okt., 3. Dez. 1743) wieder in Erinnerung rief, wird geklagt, alle guten Absichten und Maßnahmen der Regierung hätten ihr Ziel nicht erreicht, im Gegenteil! Empfohlen wird der Vorgang des Amtes Marbach, welches den Straßen- und Gassenbettel abgestellt und einen wöchentlichen Almosenbeitrag für die Armen der Oberamtsorte eingeführt habe.

In den folgenden Jahrzehnten wurden seitens der Regierung wiederholt eingehende Bettelordnungen »angerichtet«. In der vom J. 1766 werden unterschieden 1) solche, welche vom Almosen zu unterstützen sind oder welche am Dienstag und Freitag hausbetteln dürfen. 2) Die Handwerksburschen, welche hier »Handwerksladen« haben: diese sollen ihren »Reißpfennig bei ihren Laden, deren Adresse auf einem Plakat in der Herberge anzuschlagen ist, holen; die andern dürfen nicht betteln, sondern haben sich beim Pfarrer oder B.M. zu melden und erhalten einen Zehrpfennig zu Mittag oder für das Uebernachten. 3) Nichtpatentierte Arme von der Nachbarschaft werden vom O.Amt in ihren Heimatsort verwiesen. 4) Sonstige »Patententräger«, Vaganten und Kollektanten werden vom O.Amtm. examiniert und erhalten unter Umständen eine Anweisung auf das Almosen. Betreffend die Handwerksburschen wird noch verfügt, daß sie in den Amtsorten nicht betteln dürfen, sondern in die O.Amtsstadt gewiesen werden müssen. Patententräger, welche laut ihres Patents von Haus zu Haus sammeln dürfen, müssen sich vom Bettelvogt begleiten lassen. – Im J.1775 wird wieder eine »Armenanstalt« angeordnet, welche sich namentlich mit den Handwerksburschen beschäftigt. In Beziehung auf sie wird hier, wo man besonders überlaufen wird, der Wunsch ausgesprochen, daß noch mehr Spinn- und Arbeitshäuser errichtet würden, wohin man die unbequemen Leute ohne weiteres verweisen könnte.

Es muß zugestanden werden, daß es die Regierung an Bemühungen nicht fehlen ließ, dem Bettelunwesen zu steuern; nur bezeugen jene zahllosen diesbezüglichen Erlasse, wie ihren löblichen Eifer, so nicht minder die Erfolglosigkeit ihrer Bestrebungen und die Unausrottbarkeit des Uebels. Ferner ist anzuerkennen, daß jene Anordnungen schon eine ganz klare Erkenntnis derjenigen Grundsätze beweisen, auf welchen sich jede gesunde Armenfürsorge aufbauen muß, nämlich 1) die Unterscheidung der einheimischen und der fremden Armen bzw. Bettler, sowie der arbeitsunfähigen und der arbeitsscheuen Personen, 2) die Entlastung des Bürgers und die Uebernahme der Kosten auf öffentliche Kassen, 3) die einheitliche Regelung fürs ganze Land, statt daß man die einzelnen Orte zusehen läßt, wie sie sich der Plage erwehren, namentlich aber 4) das Bestreben, statt rein negativer Abwehrmaßregeln und Strafen durch positive Maßnahmen die Ursachen aus der Welt zu schaffen, deren stets neu sich erzeugende Wirkung eben die Armut und der Bettel ist. Aber diese Bestrebungen endeten mit einem teilweisen Mißerfolg, weil es der Gesetzgebung an der nötigen Festigkeit, den ausführenden Organen an dem nötigen Eifer fehlte; namentlich aber deswegen, weil die traurige Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Vorgehen unmöglich machte.

Doch schauen wir zu, wie am einzelnen Orte, d. h. hier in Besigheim, den Anordnungen der Regierung nachgelebt wurde.

Schon 1686 (und früher) bestand hier die Einrichtung, daß der Almosenpfleger seine Gaben an fremde Bettler nur auf Vorzeigen eines von einem Geistlichen ausgestellten Zettels oder »Blechlens« verabreichte. – Im J. 1710 wird vom K.K. beschlossen, daß nur Bettler mit Patenten zugelassen, Handwerksleute aber zu ihren Meistern gewiesen werden sollen. Verbriefte Personen sollen sich in Begleitung eines Wächters beim Pfarramt melden zu drei bestimmten Stunden des Tags, damit der Pfarrer nicht unnötig um seine Zeit betrogen wird. Erlaubt es dieser, so dürfen sie unter Aufsicht sammeln. – Mit ähnlichen Vorschlägen wandte sich im Jahr 1725 Marbach an das Amt Besigheim, welches zu gemeinsamem Vorgehen sich bereit erklärte. Den (saumseligen) Torwärtern muß um diese Zeit einmal der fürstl. Befehl verlesen werden, »sie sollten sich des Lästerns enthalten, als ob alhiesige Obrigkeit gegen Dürftige unbarmherzig wäre und dahero der Fluch über unsere Stadt käme« (!).

Zufolge der Bettelordnung vom J. 1766 (S. 202 f.) schlägt (1768) der O.Amtm. vor, mit den Blechlen einen Anfang zu machen. Mit den Bürgern soll ein Durchgang gehalten und jeder gefragt werden, wie viel er beisteuern wolle. Die Gemeinden des O.Amts sollen nach dem üblichen Verhältnis zu den Kosten beitragen und das Geld an das hiesige Almosen abliefern. So geschah es auch; es ergab sich unter Einrechnung des Beitrags der Einwohnerschaft (188 fl. 19 kr.) eine Jahreseinnahme von gegen 254 fl. Nun wollte man einmal eine Probe machen. Die neue Ordnung sollte am 1. April in Kraft treten.

Und der Erfolg? Es ergab sich in Jahresfrist ein Abmangel von 110 fl. So ging es also nicht. So beschloß man denn, daß 1) die Handwerksburschen nichts mehr vom Almosen und von den Laden erhalten sollten; das Fechten sollte also wieder erlaubt sein; 2) der Wochenbettel der hiesigen Armen wird wieder eingeführt; da die Kollektanten von Stadt- und Amts wegen nichts mehr erhalten, so dürfen sie in den Amtsorten wieder von Tür zu Tür sammeln rc. Kurz: es sollte alles beim alten bleiben.

Die Verordnung vom J. 1775 veranlaßte aber eine neue Erwägung der hier zu ergreifenden Maßnahmen. Es wurde – um nur dies eine zu erwähnen – die Anfertigung eines »Bettelkarrens« beschlossen, um (hiesige und fremde) Bettler darein zu spannen. An die 4 Haupttore sollten hölzerne Plakate angeheftet werden des Inhalts: »In Besigheim ist der Bettel bei Karrenstrafe verboten«. Wie schade, daß es heutzutage – keine Stadttore mehr gibt!

Wenn wir einen Zeitraum von 75 Jahren überspringen, so will damit nicht gesagt werden, daß die Drohung mit dem Bettelkarren auf so lange hinaus wirksam gewesen sei. Der Grund, warum man sich (hier) in der Zwischenzeit mit dem fremden Bettel weniger abgab, lag darin, daß die einheimische Armut und Not alle Kräfte in Anspruch nahm. Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts jedoch hatte man wieder Veranlassung, sich mit der Frage der Handwerksburschenplage zu beschäftigen. Brackenheim und Lauffen scheinen in der Frage vorangegangen zu sein. Im ersteren Ort hatte sich ein Verein gegen den Handwerksburschenbettel gebildet, welcher aus einer von den Beiträgen der Mitglieder gespeisten Kasse den würdigen Personen Gaben verabreichte (1850). Das einzelne Mitglied gab keine Almosen ab, was ein an der Haustüre angeschlagenes Blech den »armen Reisenden« zu erkennen gab. In einem Aufruf an 6 benachbarte Aemter lud Brackenheim zum Anschluß ein. Auch in Lauffen bildete sich ein Gauverein. In Besigheim und Walheim folgte man diesem Vorgang (1851), zumal der Lokalarmenverein Bönnigheim über die Wirkung dieses Vorgehens recht Günstiges zu berichten wußte. Wir können auf die Einzelheiten nicht eingehen (Statistiken über die Zahl der hier Durchgereisten liegen noch vor), begnügen uns vielmehr mitzuteilen, daß die ganze Bewegung wenigstens im hiesigen O.Amt nach kürzester Frist wieder ins Stocken geriet, hauptsächlich weil die Handwerkerzünfte ihre Mitwirkung versagten. Auch die Vereine in Lauffen und Bönnigheim lösten sich im J. 1852 auf; in Bietigheim war nie einer zustande gekommen.

Vergegenwärtigen wir uns noch einmal alle die mehr oder weniger mißglückten Experimente, welche allein im 18. Jahrh. angestellt wurden, um eine Aufgabe zu lösen, die heute noch, ja mehr als je, die Weisheit der Weisesten beschäftigt oder – ihrer spottet: so fühlen wir uns lebhaft an das alte Wort erinnert, daß es schwerlich etwas Neues unter der Sonne gebe. Dies gilt, wie von den Wegen, welche man einschlug, so von den Erfahrungen, die man auf ihnen machte. Das aber ist sicher: die vergangenen Jahrhunderte brauchen mit dem, was sie in unverdrossener Bemühung erstrebt und geleistet haben, vor der Gegenwart nicht zu erröten, angesichts der unvergleichlich größeren und vielfältigeren Schwierigkeiten, mit welchen jene gekämpft haben.


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